Ständerätin DIENER LENZ VERENA war am 19.06.1997 der Meinung, dass es sowas wie Gesundheits- Epidemien hier bei uns nicht geben kann, daher verlangte sie deren Liquidierung.
1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass geschützte (unterirdische) Anlagen keine glaubwürdige Antwort auf die heutigen und mittelfristig zu erwartenden Gefahren für die Gesundheit mehr sind?
2. Ist der Bundesrat bereit, die Vorschriften zum Bau und Unterhalt von Schutzplätzen in Spitälern und Heimen sowie von geschützten Operationsstellen mit Pflegeräumen (Gops) aufzuheben?
3. Falls der Bundesrat an seinen Vorschriften festhält, ist er bereit, sämtliche Kosten für diese Massnahmen zu übernehmen?
Ende 2018 wurden in der Schweiz 94 geschützte Spitäler und 248 geschützte Sanitätsstellen gezählt. Dabei handelt es sich um unterirdische Anlagen, welche Pflegeeinrichtungen angegliedert sind.
Nach einer Revision des Stationierungskonzeptes im Rahmen der per 1. Januar 2018 gestarteten Reform «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) wurden bis auf den Standort Einsiedeln landesweit alle Militärspitäler aufgegeben.